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VIG Verbraucherinformationsgesetz
Das Verbraucherinformationsgesetz gibt Verbrauchern das Recht, Informationen über Lebens- und Futtermittel, Wein, Kosmetika und Bedarfsgegenstände zu erhalten. Insofern bestehen gegenüber Behörden Ansprüche auf Zugang zu Informationen etwa über Beschaffenheit, Herstellungsbedingungen, Allergene oder Untersuchungsergebnisse, Überschreitung von Grenzwerten und dergleichen. Im Übrigen erhalten zuständige Behörden das Recht, über bestimmte Sachverhalte im Bereich der Lebensmittel die Öffentlichkeit zu informieren. Insbesondere können dabei auch ...

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